Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wir unterstützen Sie u. a. bei der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlicher Beratung sowie bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Typische Unterlagen sind z. B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheinigungen, Belege zu Versicherungen, Spenden, Werbungskosten, sowie Belege für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bei Selbstständigen.

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Typische Unterlagen sind z. B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheinigungen, Belege zu Versicherungen, Spenden, Werbungskosten, sowie Belege für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bei Selbstständigen.

Nach einem Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf. Die Zusammenarbeit kann digital, telefonisch oder persönlich erfolgen. Belege können sicher online übermittelt werden.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individueller Vereinbarung. Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot.

Ja, wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt, prüfen Bescheide und legen bei Bedarf Einspruch für Sie ein.

Ja, wir arbeiten mit digitalen Belegsystemen. So sparen Sie Zeit und behalten jederzeit den Überblick.

Die Dauer hängt vom Umfang und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb zwei Monaten.

Ja, wir begleiten Sie von der Businessplan-Erstellung über steuerliche Anmeldung bis zur laufenden Betreuung Ihres Unternehmens.

Wir bereiten Sie umfassend vor, begleiten die Prüfung und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden.

Ja, der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Wir arbeiten nach den Vorgaben der DSGVO und mit modernen Sicherheitssystemen.

Ja, der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Wir arbeiten nach den Vorgaben der DSGVO und mit modernen Sicherheitssystemen.

Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sind Sie ausschließlich Arbeitnehmer und haben keine Entgeltersatzleistungen erhalten sowie nicht in Steuerklasse V oder VI eingestuft, besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Im Zweifel empfiehlt es sich jedoch, zur Sicherheit nachzufragen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Personen mit hohen Werbungskosten oder sonstigen abzugsfähigen Ausgaben haben grundsätzlich bessere Voraussetzungen für eine Steuererstattung. Ein Steuerguthaben kann jedoch nicht garantiert werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner